Rechtsprechung
LSG Sachsen, 22.05.2002 - L 2 U 80/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
UV-Schutz bei einem Notarzteinsatz außerhalb der Arbeitszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- SG Duisburg, 21.03.2019 - S 21 R 66/17 Auf die Qualifikation einer Tätig-keit als selbstständige oder abhängige Tätigkeit hat dies keinen Einfluss." Dieser Unterscheidung zumindest im Ergebnis entsprechend beurteilte die Rechtsprechung, dass ein Notarzt/eine Notärztin, der/die im Krankenhaus selbst beschäftigt war, Notdienste dort oder - als angestellte/r Krankenhausarzt/ärztin zusätzlich - im Rettungs-dienst verrichtet, als abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig (Sächs.LSG, Urteil vom 22. Mai 2002 - L 2 U 80/01; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juli 2014 - L 9 U 4701/11; LSG NRW, Urteil vom 30. September 2015 - L 8 R 584/11; Hess.LSG, Urteil vom 10. August 2017 - L 1 KR 394/15).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2013 - 1 Sa 198/12
Einsatzzuschlag - Rettungsdienst - Tarifauslegung - TV-Ärzte
Krankenhausärzte sind auch während ihrer Tätigkeit im Rahmen des Rettungsdienstes gesetzlich unfallversichert, so dass es eines gesonderten Abschlusses einer privaten Unfallversicherung nicht zwingend bedarf (…vgl. BGH vom 14.07.1987, BGHR RVO § 637 Notarzt 1; LSG Sachsen vom 22.05.2012, L 2 U 80/01).
Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2002 - L 2 U 80/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)